Evangelische Kirchengemeinde Emmingen-Pfrondorf (bei Nagold)

Kirche im Lebenslauf

Eine „Kasualie“ ist eine kirchliche Amtshandlung, durch die Menschen an einem wichtigen Lebenswendepunkt gottesdienstlich begleitet werden.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Bedeutung und die Voraussetzungen der Kasualien Taufe, Trauung und Bestattung.

 

Wie verhält es sich aber bei einem Kirchenaustritt?

Mit einem Kirchenaustritt dokumentiert eine Person standesamtlich, dass sie jede kirchliche Amtshandlung für sich persönlich ablehnt.

Eine aus der Kirche ausgetretene Person kann folglich bei einer Taufe nicht Pate werden und keinen Anspruch auf eine kirchliche Trauung geltend machen.

Im Falle einer Bestattung bleibt der standesamtlich dokumentierte Wille gültig und ist nicht nur von kirchlicher Seite, sondern auch - wenn auch manchmal schmerzlich - von den Angehörigen zu akzeptieren.

Ein Wiedereintritt in die Evangelische Landeskirche kann jederzeit beim Pfarramt beantragt werden. Auch die Württembergische Landeskirche hat die Möglichkeit geschaffen, telefonisch in die evangelische Kirche zurückzukehren.

Über die kostenlose Info-Telefonnummer 0800 8138138 erreicht man die Pressestelle der Landeskirche. Eintrittswillige bekommen von ihr die notwendigen Formulare zur Unterschrift zugesandt und sie verständigt das zuständige Pfarramt am Wohnort.

Das kostenlose Info-Telefon der Landeskirche ist - außer an Feiertagen - normalerweise montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt.

Kontakt ist auch über folgende Mailadresse möglich: kontakt@elk-wue.de